SO BLEIBEN FONDSPOLICEN STEUERFREI

Norbert Eckstein • 26. September 2023

SO BLIEBEN FONDSPOLICEN STEUERFREI

2005 verlor die Lebensversicherung Ihre Steuerfreiheit, 2009 auch die Direktanlage in Fonds.

Also nix mehr mit Steuerfreiheit bei der Altersvorsorge?

Mit ein bisschen überlegen und genau konstruieren geht es doch noch.

Eine – und nur eine - fondsgebundene Rentenversicherung muss einen sogenannten Whole-Life-Ansatz, also eine sehr lange und verlängerbare Laufzeit haben, außerdem muss im Todesfall die Auszahlung des gesamten, dann aktuellen, Vertragsguthaben – und nicht nur die eingezahlten Beiträge – vereinbart sein.

Todesfall ist da das entscheidende Stichwort. Die Todesfallleistung ist in diesem Fall einkommensteuerfrei. Um die Todesfallleistung für sich selbst als Sparer nutzen können, wird als versicherte Person eine etwas 20 – 30 Jahre ältere Person eingetragen. (Ich weiß, dass klingt jetzt ein wenig makaber: idealerweise stirbt diese Person dann, wenn man selbst in die Rente geht). Wichtig ist, dass der Sparer dann Zugriff auf die Sterbeurkunde hat, denn diese braucht die Versicherung für die Auszahlung. Dieses wird in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Auch Erbschaftsteuer fällt nicht, an, weil der Sparer ja seinen eigenen Vertrag bespart hat.

Natürlich klingt das erst einmal moralisch heikel, ist es aber in meinen Augen nicht, wenn die versicherte Person z.B. der Vater oder die Mutter ist. Viele Eltern sind bereits, sich auf einen solchen Vertrag einzulassen, hilft er doch später den Kindern und kostet den Eltern nichts.

Ein Nachteil ist: Stirbt die versicherte Person sehr früh, sind natürlich die Erträge gering, weil zu kurz eingezahlt worden ist. Lebt die versicherte Person deutlich länger, als erwartet, kann man sich die Altersvorsorge dennoch auszahlen lassen, verliert dann allerdings die Steuerfreiheit.

Stirbt der Sparer vor seiner versicherten Person, geht das ganze Guthaben in seiner Erbmasse auf. Auch hier ist nichts verloren, da dann seine Erben das Angesparte erhalten.

Ich habe einmal ein Beispiel berechnet: Laufzeit 37 Jahre, Monatsbeitrag 250,00 Euro, erwartete Rendite des Fonds 6 % p.a.

Hat die Fondspolice eine Laufzeit von mind. 12 Jahren und der Sparer ist dann 62 Jahre alt, fällt die Kapitalauszahlung unter das Halbeinkünfteverfahren. Auszahlung nach Steuer ca. 306.000 Euro, bei steuerfreier Auszahlung würden ca. 347.000 Euro zur Verfügung stehen, ein Vorteil von rund 41.000 Euro mit diesem Konzept.

Das Steuerthema ist zwar oft kompliziert, mit dem richtigen Berater (08053 79540) aber ein durchaus nachdenkenswürdiges.

von Norbert Eckstein 10. Juli 2025
Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2005 sind Kapitalauszahlungen aus neu abgeschlossenen Lebensversicherungen in der Regel nicht mehr steuerfrei. Die Erträge – also der Unterschied zwischen Einzahlungen und Auszahlungen – unterliegen bei Neuverträgen der Abgeltungssteuer. Alternativ kann das günstigere Halbeinkünfteverfahren greifen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Police muss der Altersvorsorge dienen, die Auszahlung darf frühestens mit 62 Jahren erfolgen und der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestehen. Gerade bei renditestarken Fondspolicen kann die Steuerlast den Gesamtertrag deutlich schmälern – ein Aspekt, der in der Vorsorgeplanung oft unterschätzt wird. Doch es gibt gute Nachrichten: Mit meinem innovativen Konzept können auch Auszahlungen aus neuen Fondspolicen steuerfrei gestaltet werden. Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen gerne persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 08053 79540 oder schreiben Sie mir an n.eckstein@norbert-eckstein.de .
von Norbert Eckstein 1. Juli 2025
Die meisten Rentner fürchten, in die Altersarmut abzurutschen. Besonders ängstlich sind die Personen, die sich nur auf die gesetzliche Rente verlassen haben. Rentner mit einer zusätzlichen private oder betriebliche Altersvorsorge führen sich da viel sicherer. Wichtig für viele wäre eine Leben ohne Mietzahlung entweder im eigenen Haus oder in de eigenen Wohnung, aber mehr als die Hälfte aller Rentner wohnt zur Miete. Bei einer derzeit durchschnittlichen Rente in Höhe von 1.200 Euro bis 1.500 Euro schlägt die durchschnittliche Miete in Höhe von 770 Euro stark zu Buche. Rechtzeitige Vorsorge ist deshalb besonders wichtig. Wie hoch wird meine Rente nach Steuer und Krankenversicherung sein? Wieviel Geld werde ich als Rentner brauchen? Welche Lücke zwischen Wunschrente und echter Rente habe ich? Wie schließe ich diese Lücke am Besten? Fragen, die ich Ihnen als zertifizierter Ruhestandsplaner und zertifizierter Fachmann für Ruhestandssicherung beantworten kann. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir: n.eckstein@norbert-eckstein.de .
von Norbert Eckstein 15. April 2025
Die Rürup- oder Basisrente bietet vor allem für Selbständige und gutverdienende Angestellte eine wichtige Altersabsicherung und punktet mit einer hohe steuerlichen Förderung in der Ansparphase. Vor allem für rentennahe Jahrgänge lohnt es sich, die Basisrente genau jetzt unter die Lupe zu nehmen. Denn wer mit dem Abschluss zögert, verschenkt wichtige Steuervorteile in der Ansparphase. Zudem sinkt die Chance, zu einem früheren Zeitpunkt in Rente gehen zu können und damit mehr Netto von den Rentenbezügen zu haben. Lassen Sie sich von mir die Vorteile berechnen. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540 oder unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .
von Norbert Eckstein 12. November 2024
Die betriebliche Altersvorsorge kann ein probates Mittel sein, um Frauen vor der Altersarmut zu bewahren. Auch für Teilzeitarbeitende und Geringverdienerinnen gibt es Lösungen. Lt. dem statistischen Bundesamt sind die Rentenleistungen durchschnittlich für Frauen 30 % geringer als für Männer. Das oft, weil Frauen nur Teilzeit arbeiten oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Hier kann Abhilfe mit der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen werden. Alle, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind haben Anspruch auf diese. Lassen Sie sich dazu von mir beraten … Als Fachmann für Ruhestandsplanung und -sicherung (IHK) und zertifizierter Fachmann für Betriebliche Altersvorsorge finde ich die beste Lösung für Sie. Vereinbaren Sie einfach unter 08053 79540 einen Termin mit mir.
von Norbert Eckstein 7. November 2024
Gem. dem Altersvorsorgebericht der Bundesregierung hat mehr als die Hälfte der Mitarbeiter in Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern keine betriebliche Altersvorsorge. In Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern sind es 60 %, in Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern sind 71 % unversorgt. Die Betriebliche Altersvorsorge ist die Ergänzung der gesetzlichen Rente. Nur beides zusammen ermöglichen im Rentenalter ein ausreichendes Einkommen. Ein Mitarbeiter, der zu Ihnen wegen mehr Geld kommt, geht auch wegen mehr Geld wieder. Bieten Sie lieber als Benefit eine sinnvolle zusätzliche Altersvorsorge. Machen Sie sich damit unvergleichbar mit anderen Unternehmen. In Umfragen kam heraus, dass 77 % der Mitarbeiter die Gehaltsumwandlung nutzen würden, wenn Sie ein vernünftiges Angebot erhalten würden und wenn der Arbeitgeber etwas mehr als nur den gesetzlichen Pflichtzuschuss gibt. Als zertifizierter Fachmann für betriebliche Altersvorsorge nehme ich Ihnen die persönliche Beratung Ihrer Mitarbeiter und die Verwaltung der Verträge ab. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 3. Oktober 2024
Private Krankenversicherungen werden im kommenden Jahr im Schnitt um 18 % teurer. Sogenannte Tarifoptimierer wittern jetzt wieder ihr großes Geschäft. Auf vielen Internetseiten versprechen Sie gegen Erfolgshonorar hohe Einsparungen bei gleichen Leistungen. Fallen Sie darauf nicht herein. Billiger wird es in der Regel nur, wenn entweder Leistungen gekürzt werden oder der Selbstbehalt erhöht wird. Oft besteht der Trick auch darin, in einen Tarif zu wechseln, bei dem die Arztrechnungen nur bis zum Regelsatz (=2,3-facher Satz) erstattet wird, die Ärzte aber meist bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz) abrechnen. Sprechen Sie zuerst einmal mit Ihrem Versicherungsmakler oder direkt mit der Versicherungsgesellschaft, wenn Ihnen Ihre Beiträge zu hoch werden. Wenn Sie gar nicht wissen, wohin, helfen auch wir Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 1. Oktober 2024
Jede vierte Erbengemeinschaft bleibt über mehr als 6 Jahre bestehen. Oft gar dauert es mehr als eine Generation, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Deshalb rate ich dazu, schon zu Lebzeiten alles zu unternehmen, damit nach dem eigenen Tod keine Erbengemeinschaft entsteht. Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass die Erben, die einen höheren Anteil am Erbe haben, eher die Wünsche der anderen Erben blockieren. Und in gut zwei von drei Erbengemeinschaften streiten sich die Geschwister ums Erbe der Eltern. Wenn Sie das vermeiden wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit mir unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 26. September 2024
Natürlich schmälern Tarif- und Vertriebskosten die Renditen, aber auch Steuern und Garantien schlagen auf der Kostenseite zu. Dies hat der Staat zu verantworten, der z.B. bei Riester-Produkten und in der betrieblichen Altersvorsorge zur Beitragsgarantie verpflichtet. Und das Geld, dass dafür auf die Seite gelegt werden muss, kann nicht in renditestarke Fonds investiert werden. Aber auch bei der freien Anlage in Fonds ohne Versicherungsmantel fallen nicht unerhebliche Kosten an, Ausgabeaufschlag, Depotgebühr, Steuer und die ist meist höher als bei Fondspolicen. Es gibt aber auch kostengünstigere Alternativen dazu. Vereinbaren Sie einfach unter 08053 79540 einen Termin mit mir, dann können wir darüber reden.
von Norbert Eckstein 24. September 2024
Viele Unternehmer wissen nicht, welche bAV-Leistungen sie ihren Mitarbeitern konkret zugesagt haben. Das ist ein enormes Risiko. Rund 5 Jahre ist es erst her, dass einige Pensionskassen in Schieflage geraten sind und ihre Leistungen herabsetzen mussten. Das ist auch ein Problem für die Arbeitgeber, den dieser muss möglicherweise die Differenz zwischen Leistungen aus der Pensionskasse und zugesagter Leistung ausgleichen. Das sollte ein Weckruf für alle Unternehmen sein. Brisanter wird das ganze auch noch durch das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Darin verpflichtet das Gesetz etwa Geschäftsführer einer GmbH dazu, ein Krisenfrüherkennungssystem für das Unternehmen einzuführen. Unterlässt er das, haftet er möglicherweise sogar mit seinem Privatvermögen. Da viele Geschäftsführer Ihre konkreten Verpflichtungen aus den bAV-Verträgen nicht kennen, sollten sie das Gesamtkonzept zur bAV von einem Experten prüfen lassen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit mir unter 08053 79540 … als zertifizierter Fachberater für betrieblichen Altersvorsorge kann ich Ihnen sicherlich hier weiterhelfen.
von Norbert Eckstein 17. September 2024
Die Basisrente (auch Rürup-Rente) ist ein staatlich gefördertes, privates Altersvorsorgeprodukt, das ursprünglich vor allem für Selbständige und Freiberufler gedacht war, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Damit sollten sich diese Berufsgruppen eine lebenslange, monatliche Rente aufbauen, denn nur so wird die Rente nach dem Berufsleben ausgezahlt. Besonders attraktiv ist meiner Meinung nach die fondsgebundene Variante. Natürlich gibt es hier ein kleines Risiko durch Wertverlust, aber je länger der Vertrag läuft, umso geringer ist dieses Risiko, sagen selbst die Verbraucherschützer. Das lohnt sich nun seit 2023 besonders. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können zu 100% von der Steuer abgezogen werden. Zwar wird die Rente später versteuert, aber dann ist das Gesamteinkommen in der Regel geringer als bei der Einzahlung. Deshalb wird in der Gesamtabrechnung Steuer gespart. Gerne beraten wir Sie dazu. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540.